Der Vorstand der DGET hat einstimmig die Einführung der Bezeichnung „zertifiziertes Mitglied (ZM)“ für besonders qualifizierte Mitglieder der DGET beschlossen.
Die Bezeichnung „zertifiziertes Mitglied“ kann von jedem ordentlichen Mitglied der DGET beantragt werden, das die entsprechenden Zulassungskriterien erfüllt. Alle zertifizierten Mitglieder werden auf der Homepage unserer Gesellschaft gelistet.
Um den Status eines ZM zu erlangen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- erfolgreiche Teilnahme (inkl. Einreichung von 10 dokumentierten Behandlungsfällen und Prüfung im Rahmen der DGET bzw. APW Curricula) am Curriculum Endodontie der DGET bzw. APW
oder/auch Abschluß eines universitären postgraduierten Studienganges Endodontie
oder/auch Spezialist Endodontologie der DGET bzw. DGZ
oder
- Nachweis über 160 DGET anerkannte Fortbildungsstunden sowie Einreichung von 10 dokumentierten Behandlungsfällen und Prüfung im Rahmen der DGET bzw. APW Curricula
oder
- Nachweis über im Umfang ähnlichen Curricula anderer Institutionen sowie Einreichung von 10 dokumentierten Behandlungsfällen und Prüfung im Rahmen der DGET bzw. APW Curricula
Die Fälle sind bitte bis 10 Wochen vor Prüfungstermin im Sekretariat einzureichen. Prüfungen finden immer im Rahmen der Frühjahrsakademie und der Jahrestagung statt.
Nächster Prüfungstermin: 22. März 2019 in Würzburg
Einreichungsfrist: 15. Januar 2019
Die erfolgreichen Absolventen können anschließend die Bezeichnung „Zertifiziertes Mitglied der DGET“ formlos beantragen. Zertifizierte Mitglieder werden, wenn gewünscht, auf der DGET Homepage als empfohlene Behandler aufgeführt. Bitte teilen Sie uns die zu veröffentlichenden Daten schriftlich mit.