Antrag auf Mitgliedschaft
Ab dem Datum des Antrags auf Mitgliedschaft ist der Jahresbeitrag zur Mitgliedschaft zu entrichten, auch wenn dieser im laufenden Kalenderjahr gestellt wird. Ein anteiliger Mitgliedsbeitrag wird nicht gewährt.
Diese Regelung ist verbindlich und gilt für alle Anträge auf Mitgliedschaft (ordentliche Mitgliedschaft und außerordentliche Mitgliedschaft).