Zertifizierte Mitglieder

Richtlinien für die Bezeichnung „zertifiziertes Mitglied (ZM)“ der Deutschen Gesellschaft für Endodontologie und zahnärztliche Traumatologie e. V. (DGET)
(Stand 01.04.2024)

Der Vorstand der DGET hat die Einführung der Bezeichnung „zertifiziertes Mitglied (ZM)“ für besonders qualifizierte Mitglieder der DGET beschlossen.
Die Bezeichnung „zertifiziertes Mitglied“ kann von jedem ordentlichen Mitglied der DGET beantragt werden, das die entsprechenden Zulassungskriterien erfüllt. Alle zertifizierten Mitglieder werden auf der Homepage unserer Gesellschaft gelistet.

Voraussetzungen
Um den Status eines zertifizierten Mitglieds zu erlangen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

1. Curriculum Endodontologie
• erfolgreiche Teilnahme am Curriculum Endodontie der DGET bzw. APW oder eines vergleichbaren Curriculums einer anderen Institution (z.B. eines Curriculums, welches in Kooperation mit der DGET durchgeführt wurde) innerhalb der letzten 6 Jahre
oder Abschluss eines universitären postgraduierten Studienganges Endodontie

2. Falldokumentationen
• Mit mindestens 6 dokumentierten Behandlungsfällen soll unter Beweis gestellt werden, dass die Kandidatin / der Kandidat technisch schwierige Fälle
(Orientierung am AAE Endodontic Case Difficulty Assessment Form: mindestens „moderate difficulty“ level in den Kriterien B (Diagnostic Treatment Considerations)
oder C (Additional Considerations)) technisch sehr gut behandeln kann und auch den wissenschaftlich/theoretischen Hintergrund dazu besitzt.

3. Prüfung
• Eine mündliche Prüfung findet (nach positiver Bewertung der eingereichten Fälle) in der Regel im Rahmen einer DGET-Veranstaltung statt.
(Weitere Informationen zu den Formvorschriften und Einreichungsfristen finden Sie hier).

Dokumentation der Behandlungsfälle

  1. Die Falldokumentationen müssen folgendes Spektrum umfassen:
    • zwei primäre Wurzelkanalbehandlungen an Molaren mit erhöhtem Schwierigkeitsgrad
    • zwei orthograde Revisionen an Molaren
    • ein Fall mit endodontischem Bezug im Rahmen der Behandlung bzw. Nachbehandlung von Zähnen mit Zahntrauma
    oder Wurzelresorptionen

jeweils mit anschließender abgeschlossener Wurzelkanalbehandlung (außer bei vitalerhaltenden Maßnahmen) und bakteriendichtem adhäsivem Verschluss.

a) Alle Fälle müssen klinisch und radiologisch als Erfolg zu bewerten sein. Weiterhin wird eine posttherapeutische Betreuung von mindestens einem Jahr mit klinischen und röntgenologischen Nachuntersuchungen erwartet. Insgesamt ist eine geeignete Fotodokumentation der präsentierten Fälle wünschenswert.

2. Die Dokumentationen müssen beinhalten:

a) Allgemeinmedizinische und spezielle Anamnese: Risikofaktoren – im Zusammenhang mit Diagnose und Behandlungsplan – sind zu beurteilen.

b) Zahnmedizinischer Status. Die relevanten dentalen Befunde sind zu erheben und zu dokumentieren. Der Zustand vorhandener endodontischer Vorbehandlungen ist zu beurteilen.

c) Röntgenbefund: Ein röntgenologischer Ausgangsbefund in Rechtwinkeltechnik soll vorliegen. Die diagnostische Aufnahme soll, wenn sinnvoll, auch in exzentrischer Technik vorhanden sein. Ferner sollten vorrangig Falldokumentationen ausgesucht werden, in denen der Behandler die Indikation für eine Kontrastaufnahme vor Aufbereitung gestellt hat. Abschlussbilder müssen vorliegen. Mit entsprechender Begründung können ersatzweise oder zusätzlich alternative Aufnahmen vorgelegt werden. Die Qualität der Aufnahmen wird beurteilt. Befunde von prognostischer und/oder therapeutischer Bedeutung sind zu beschreiben.

d) Diagnose: Sie muss sowohl allgemein wie gebiss- bzw. zahnbezogen sein und – soweit vorhanden – den nationalen und internationalen (europäischen) Normen bzw. Standards entsprechen.

e) Behandlungsplan: Aufgrund der Befunde und der Diagnose sind der Behandlungsplan sowie etwaige Behandlungsalternativen zu beschreiben.

f) Behandlungsablauf: Detaillierte Beschreibung der durchgeführten Behandlung. Der zeitliche Ablauf der durchgeführten Behandlungsmaßnahmen ist zu vermerken. Dieses Protokoll beinhaltet alle behandlungsrelevanten Informationen (Referenzpunkte, Arbeitslängen, Aufbereitungsgrößen, anatomische Besonderheiten).

g) Die Epikrise sollte einen Umfang von 2 Seiten nicht überschreiten und auf die primäre Problematik des Falls fokussieren. Für den Fall wichtige Aussagen in der Epikrise sind durch entsprechende relevante Literaturstellen zu untermauern. Insgesamt sollten nicht mehr als 5 Referenzen enthalten sein.

h) Nachkontrolle

Richtlinienänderung
Die Richtlinien für Bezeichnung „zertifiziertes Mitglied“ der DGET können durch Vorstandsbeschluss geändert werden.

Inkrafttreten
Diese Richtlinien treten zum 01.04.2024 in Kraft.

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Prüfungstermine/Orte:
Weitere Informationen zu den Formvorschriften und Einreichungsfristen finden Sie hier.

Die erfolgreichen Absolventen können anschließend die Bezeichnung „Zertifiziertes Mitglied der DGET“ formlos beantragen. Zertifizierte Mitglieder werden, wenn gewünscht, auf der DGET Homepage als empfohlene Behandler aufgeführt. Bitte senden Sie uns hierfür das folgende Formular "Einverständniserklärung" zu. Sie finden dies weiter unten zum Download.