Fallbeschreibung

Die eingereichten Fälle sollen in einer Word-Datei abgespeichert werden (Schriftart Arial oder Helvetica, Textgröße 11, Zeilenabstand 1-fach), das Einfügen einzelner Bilder oder/und Röntgenbilder in den Textfluss ist erwünscht, dies aber in aussagekräftiger Größe! Das heißt, dass die wichtigen Grundröntgenbilder auf voller Textbreite mit Unterschrift eingebunden werden müssen, ergänzende Röntgenbilder oder auch Fotos auf halber Textbreite. Bitte achten Sie bei der Diagnose/Verdachtsdiagnose auf einen späteren Bezug in der Diskussion und/oder der Therapie. Wenn z.B. der Verdacht einer Perforation bei der Befunderhebung geäußert wird (wo genau?), sollte später darauf Bezug genommen werden im Sinne der Therapie oder ein Hinweis erfolgen, dass die Perforation an der und der Stelle ausgeschlossen werden konnte.

Jeder Fall soll als einzelne PDF-Datei (Fall 01, Fall 02, usw.) eingereicht werden!

Darüber hinaus sollen alle Fotos und Röntgenbilder in einem separaten Verzeichnis, ohne weitere Unterverzeichnisse, hochauflösend (erwünscht wäre eine minimale Größe von 1024x768 Pixeln) abgespeichert werden. Hier sollte eine sinngebende Durchnummerierung erfolgen, auf die in der Fallbeschreibung Bezug genommen wird (z.B. Fall 01_1.jpg, Fall 01_2.jpg, usw.).

Die Abgabe der Fotos und Röntgenbilder als Power-Point Präsentation oder PDF-Datei ist unzureichend und wird zurückgewiesen.

Bitte beachten Sie, dass bei den eingereichten Röntgenaufnahmen (zwingend: Diagnostisches Röntgenbild ggf. 2 Ebenen, Kontrastaufnahme(n), ggf. downpack, Füllungskontrolle ggf. 2 Ebenen) immer die Wurzelspitzen plus umliegendem Gewebe abgebildet sein muss.

Bitte senden Sie Ihre Unterlagen an: DGET e.V., Sohnstr. 65, 40237 Düsseldorf oder digital an sekretariat@dget.de (z.B. via www.wetransfer.com).
Bei Versand per Post: Fälle und Bilderverzeichnis werden auf ZWEI Datenträgern mit Lebenslauf (digital) und Checkliste (digital) an das Sekretariat der DGET, geschickt. (Bitte senden Sie uns ausschließlich digitale Unterlagen zu und sehen Sie von Papierausdrucken ab).

Die Prüfer behalten sich vor, nach Durchsicht der eingereichten Fälle, diese bei Nichteinhaltung obiger Minimalanforderungen abzulehnen. Wenn die eingereichten Unterlagen nicht vollständig oder falsch sind, wird der Bewerber informiert und kann zum nächsten Prüfungstermin erneut einreichen.

Frist
Prüfungen finden meist im Rahmen der Frühjahrsakademie und der Jahrestagung statt.
Prüfungstermine/Orte:

  • Zentrale Prüfungen in Hannover: 11. Juli 2025, Einreichungsfrist: 28. April 2025

(Bitte beachten Sie, dass Unterlagen die nach der Einreichungsfrist bei uns eingehen, NICHT für den folgenden Prüfungstermin berücksichtigt werden)